Seitenbereiche

Steuerstrafrecht und -ordnungswidrigkeiten

Die Finanzbehörden verfügen stetig über bessere Kontroll- und Ermittlungsmethoden. Als Spezialist in diesen Fällen vertreten wir Ihr Recht und schaffen Waffengleichheit. In derartigen Verfahren ist Diskretion und Voraussicht besonders wichtig, da Betroffene in Steuerstrafangelegenheiten oft das erste Mal in den Fokus der Strafbehörden und Justiz geraten. Wir stehen Ihnen bei der strafbefreienden Selbstanzeige ebenso wie bei Kontrollen durch die Steuerfahndung oder Hausdurchsuchungen und in "CD-Fällen" zur Seite. Wir helfen Ihnen auch bei Außenprüfungen und bei (Hinzu-) Schätzungen durch die Finanzämter. In derartigen Fällen sollte so früh wie möglich ein erfahrener Berater einbezogen werden.

UNSER LEISTUNGSANGEBOT

  • Bundesweite Vertretung in Ermittlungsverfahren der Finanzämter für Fahndung und Strafsachen sowie der Staatsanwaltschaften
  • Hinzuziehung als Zweitverteidiger in komplexen Verfahren
  • Begleitung bei (vermeintlichen) Zeugenaussagen
  • Vertretung in Zwischen- und Hauptverfahren, auch überregional
  • Durchführung von strafbefreienden Selbstanzeigen zur Rückkehr in die Steuerlegalität
  • Beratung von Erben und Beschenken bei zweifelhaften Sachverhalten, auch des Schenkers/Erblassers
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.